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Am 18./19.10.2019 fand die Herbstvollversammlung des Diözesanrates in Würzburg statt, auf der Bischof Dr. Franz Jung und Domkapitular Christoph Warmuth Auskunft gaben über die Neugliederung der Seelsorgeeinheiten im Bistum (sogenannte „pastorale Räume“).

Relativ sicher ist bereits, dass es im ganzen Bistum 40 pastorale Räume geben wird. Ferner werden die Dekanate voraussichtlich identisch sein mit den Landkreisen in Unterfranken, sodass insgesamt noch 9 Dekanate existieren werden.

Für uns in Alzenau bedeutet das Folgendes: das Dekanat Alzenau wird in zwei pastorale Räume aufgeteilt, Trennlinie ist die Herrenmühle. Die Pfarreiengemeinschaften Mittlerer Kahlgrund und Christus Immanuel bilden einen pastoralen Raum zusammen mit der PG Christkönig im Kahlgrund (Königshofen, Blankenbach, Sommerkahl) und der PG St. Katharina und St. Josef (Schöllkrippen, Kleinkahl).

Den zweiten pastoralen Raum im bisherigen Dekanat Alzenau bilden dann die sechs Gemeinden des Stadtgebietes von Alzenau zusammen mit Karlstein, Dettingen und Kahl.

Das (bisherige) Dekanat Alzenau wird mit den Dekanaten Aschaffenburg-Ost, Aschaffenburg-West und Aschaffenburg-Stadt zusammengelegt.

Zur Zeitplanung:

  • Im Januar 2020 sollen alle Dekanatsräte im Bistum in einem einheitlichen Verfahren ihr Votum über den Zuschnitt der pastoralen Räume abgeben.
  • Von Februar bis Oktober 2020 finden Beratungen und Beschlussfassungen im Diözesanrat, Priesterrat, Diözesanpastoralrat und in der Dekanekonferenz statt. Am 24.10.2020 entscheidet der Bischof endgültig über die Festlegung der pastoralen Räume.
  • Ab diesem Zeitpunkt bis zum 3. Quartal 2022 werden in einer sog. Gestaltungsphase die Seelsorgekonzepte für die einzelnen pastoralen Räume erarbeitet (Details dazu unten).
  • Ab dem 3. Quartal 2022 bis zum 3. Quartal 2025 soll die Umsetzung der Seelsorgekonzepte im Rahmen einer sog. Implementierungsphase stattfinden.

Zur Gestaltungsphase (3. Quartal 2020 bis 3. Quartal 2022): Während der Gestaltungsphase wird für jeden einzelnen pastoralen Raum ein Konzept erstellt, in dem pastorale Standards / Seelsorgestandards festgelegt sowie Entscheidungen über Personal und Verwaltung, die Zukunft der kirchlichen Immobilien und der Kindertagesstätten getroffen werden. Die pastoralen Standards sollen auch sicherstellen, dass im Fall eines Wechsels des Pfarrers nicht bisher Erarbeitetes wieder infrage gestellt wird (insbesondere was die Zuständigkeiten von Ehrenamtlichen angeht). Ferner wird entschieden, wie die Zusammenarbeit der Pfarreiengemeinschaften am besten organisiert werden kann. Es erfolgt des Weiteren eine Aufgabenabgrenzung Hauptamt <-> Ehrenamt sowie die Erarbeitung eines Umsetzungskonzepts. Die Hauptamtlichen-Teams für die pastoralen Räume sind auszuwählen; Teambuilding-Maßnahmen sind vorgesehen.

Zu betonen ist, dass für die Gestaltungsphase eine enge Zusammenarbeit zwischen den Gremien vor Ort (Dekanatsrat, Pfarrgemeinderäte) und der Bistumsverwaltung vorgesehen ist. Es findet also keine einseitige Bevormundung durch Würzburg statt. Auch soll nicht alles zentralisiert werden. Dem Bischof ist durchaus klar, dass das religiöse Leben in den einzelnen Orten stattfindet. Das ist auch die Meinung des Dekanatsrates.

Relativ sicher ist derzeit weiterhin, dass die Stelle eines Verwaltungsleiters flächendeckend eingeführt wird, um die Pfarrer von seelsorgefremden Aufgaben zu entlasten. Unklar ist jedoch noch, wie viele Verwaltungsleiter berufen werden und wo sich ihr Sitz befinden soll. Der Bischof favorisiert momentan offenbar die Überlegung, die Verwaltungsleiter zusammen mit dem Diözesanbüro und der Caritas an einem Ort zu bündeln.

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